Der Verwaltungsrat von Leonteq unterbreitet der Generalversammlung 2014 insbesondere eine Reihe von Statuten-änderungen im Hinblick auf die Umsetzung der „Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften“ (VegüV), die als Folge der Minder-Initiative erlassen wurde. Hinsichtlich der Genehmigungder Vergütungen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung schlägt Leonteq ihren Aktionärinnen und Aktionären den prospektiven Ansatz (Genehmigung der maximalen Gesamtbezüge der Geschäftsleitung für das nachfolgende Geschäftsjahr respektive des Verwaltungsrates bis zur nächsten Generalversammlung) vor. Für das Jahr 2014 wird Leonteq konsultative Abstimmungen über die Maximalbezüge des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung durchführen.
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